Honorar für Therapiesitzungen


Hier finden Sie alles über die Honorargestaltung sowie die Zeitvorgaben in den Sitzungen.


Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung in bar zu entrichten. 

Leistungsübersicht des "GEBÜHRENVERZEICHNIS FÜR HEILPRAKTIKER" GebüH und beihilfefähige Höchstbeträge gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BhVO (Beihilfeverordnung)

 

SITZUNG ZIFFER ZEIT HONORAR
THERAPIE:
THERAPEUTISCHES ERSTGESPRÄCH (Psychologische Untersuchung, Befund und Exploration) 1 + 19.3 + 19.5 90 min. 90 €
THERAPEUTISCHE SITZUNG 19.1 + 19.5 30 min. 30 €
THERAPEUTISCHE SITZUNG 19.2 + 19.5 60 min. 60 €
THERAPEUTISCHE SITZUNG 19.1 + 19.2 + 19.5 90 min. 80 €
PSYCHOLOGISCHE LEISTUNGEN:
PSYCHOTHERAPEUTISCHER BEFUND 19.3 40 €
PSYCHOLOGISCHES GUTACHTEN 19.4 20 €
PSYCHOLOGISCHE EXPLORATION 19.5 30 €
ANWENDUNG UND AUSWERTUNG VERSCH. TESTVERFAHREN 19.6 30 €
HEILHYPNOSE / NLP / EMDR 19.8 20 €

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. 

TERMINABSAGE


Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. 
Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. 
Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.

KOSTENERSTATTUNG


SELBSTZAHLER
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

 

Ihr Vorteil: 
Formalitäten spielen keine Rolle. z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.

Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.

 

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

 

GESETZLICHE KRANKENKASSE
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

 

Online-Terminvereinbarung

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